Aufgaben
Überregionale Aufgaben
Für die folgenden Aufgabengebiete ist das Finanzamt Nürnberg auch für die Amtsbezirke anderer Finanzämter zuständig:
| Dienstzweig / Aufgabengebiet | Angeschlossene Finanzämter und Aussenstellen |
|---|---|
| Allgemeine Steuerverwaltung | |
| Umsatzsteuerprüfung | Hilpoltstein, Schwabach |
| Bußgeld- und Strafsachenstelle | Ansbach mit Aussenstellen Dinkelsbühl und Rothenburg o.d.T., Erlangen, Fürth, Gunzenhausen, Hersbruck, Hilpoltstein, Neumarkt i.d.Opf.,Nürnberg-Nord, Zentralfinanzamt Nürnberg, Schwabach, Uffenheim |
| Besteuerung der im Ausland ansässigen Werkvertragsunternehmen u. deren Arbeitnehmer | alle Finanzämter in den Regierungsbezirken Mittelfranken, Oberfranken, Oberpfalz und Unterfranken |
| Betriebsprüfung | |
| Prüfung der gewerblichen und freiberuflichen Groß-, Mittel- und Kleinbetriebe (ohne Sonderbereiche) | Hilpoltstein, Schwabach |
| Prüfung der land- und forstwirtschaftlichen Groß-, Mittel- und Kleinbetriebe | alle Finanzämter und Aussenstellen der Regierungsbezirke Ober- und Mittelfranken |
| Steuerfahndung | |
| Ansbach mit Aussenstellen Dinkelsbühl und Rothenburg o.d.T., Erlangen, Fürth, Gunzenhausen, Hersbruck, Hilpoltstein, Neumarkt i.d.Opf., Schwabach, Uffenheim |
| Bekämpfung der Schwarzarbeit, der illegalen Beschäftigung und der organisierten Kriminalität | alle Finanzämter in den Regierungsbezirken Mittelfranken, Oberfranken, Oberpfalz und Unterfranken |
Weitere zuständige Finanzbehörden
die folgenden steuerlichen Aufgaben im Amtsbezirk des Finanzamts Nürnberg werden durch weitere Finanzbehörden erledigt:
- Die Festsetzung und Erhebung der Erbschaft- und Schenkungsteuer durch das Finanzamt Amberg
- Die Festsetzung und Erhebung der Grunderwerbsteuer durch das Finanzamt Lohr am Main
- Die Festsetzung und Erhebung der Versicherungsteuer und der Feuerschutzsteuer sowie der Steuerabzug gem. § 50a EStG durch das Bundeszentralamt für Steuern
