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Steuerfahndung (Steufa)

Die Steuerfahndung wird bei Verdacht auf Vorliegen einer Steuerstraftat, insbesondere Steuer­hinter­zieh­ung tätig. Sie ermittelt sowohl die Be­steuer­ungs­grund­la­gen als auch die strafrechtlich bedeutsamen Tatumstände. Als Ermittlungsperson der Staats­anwalt­schaft können die Beamten und Beamtinnen der Steuerfahndung strafprozessuale Maßnahmen wie z.B. Hausdurchsuchungen durchführen.

Häufig gestellte Fragen und Antworten
Formular für die Anzeige einer Steuerhinterziehung

Die Steuerfahndungsstelle des Finanzamts Nürnberg ist auch zuständig für die Amtsbezirke der Finanzämter Mittelfranken-West, Mittelfranken-Ost und Neumarkt i.d.Opf..

Ansprechpersonen

Aufgabenbereich Telefon 0911 248 + Nebenstelle
Bereitschaftsdienst 2990, 2991
Steuerfahndung (Kanzlei) 2397
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar

Der Bereitschaftsdienst ist für telefonische oder persönliche Anzeigen und Mitteilungen von Montag bis Donnerstag 8:00 - 16:00 Uhr und Freitag 8:00 - 12:00 Uhr erreichbar.